Neue Erbschaftssteuer schockiert die Wirtschaft
12. Januar 2009 von redaktion
Schon die erste Maßnahme zur Anwendung des zum 1.Januar wirksam gewordenen, neuen Gesetzes zur Erbschaftsteuer stößt auf Kritik. Grund hierfür ist die angeblich zu hohe Bewertung der Unternehmenswerte.
Sie errechnen sich im neuen Verfahren über den Unternehmensgwewinn multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor. Dieser definiert sich über einen von der Bundesbank festgelegten Basiszins und einen Risikozuschlag, womit sich für dieses Kalenderjahr letztenendes ein Faktor von 12,33 ergibt.
Laut Ludwig G. Braun, Präsident des deutschen Industrie- und Handelskammertages während eines Interviews mit der FAZ, erreichten gerade einmal die wenigsten in der Börse notierte Firmen die daraus resultiertenden Unternehmenswerte. Diese seien unrealistisch und besonders schädigend für mittelständische und Kleinunternehmer, somit habe das Finanzministerium das Ziel des Bundesverfassungsgericht verfehlt.
Das Finanzministerium argumentiert hierzu, dass das Berechnungsverfahren besonders freundlich zu kleineren Unternehmen sei, da Sie sich auf diese Weise ein teures, selbst zu tragendes und nicht absetzbares Wertgutachten ersparen könnten.
